Leitfaden zum Umgang mit digitalen Endgeräten

Zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 wurde ein neuer Leitfaden zum Umgang mit digitalen Endgeräten herausgegeben. 

1. Grundsatz: Die Benutzung der schulischen digitalen Endgeräte erfolgt ausschließlich zu schulischen Zwecken.

2. Grundsätzlich schreiben die Schülerinnen und Schüler weiterhin in Hefte.

3. Von Punkt 2 abweichende Regelungen obliegen der Entscheidung der jeweiligen Fachlehrkraft.

4. Schriftliche GLN werden weiterhin grundsätzlich auf Papier erbracht. Je nach Sinnhaftigkeit kann es für diese Regelung auch zu Ausnahmen kommen.

5. Die Benutzung schulfremder digitaler Endgeräte (z.B. Smartphones oder Smartwatches) ist  nicht mehr zulässig. Das Gerät muss beim Betreten des Schulgeländes abgeschaltet werden  (Flugmodus ist nicht ausreichend) und wird im personalisierten Schließfach deponiert. Ausnahme ist das Verständigen von Erziehungsberechtigten im Krankheitsfall. In diesem Fall ist das Einverständnis einer Lehrkraft vorab einzuholen.

6. Im Falle einer unerlaubten Nutzung schulfremder digitaler Endgeräte während der Schulzeit bzw. auf dem Schulgelände wird eine schulische Ordnungsmaßnahme verhängt.

7. Das unerlaubte Einwählen in die Apple-TVs der Klassenräume führt zum Entzug des iPads bis zum Ende der 6. Stunde.

8. Das Anfertigen von Fotos, Videos oder Audios von am Unterricht beteiligten Personen ist strengstens verboten und wird ggf. zur Anzeige gebracht.

9. Die Schülergeräte sollen zu Beginn eines Schultages aufgeladen sein. Ein Laden in der Schule ist nicht möglich. Alternativ darf eine private Powerbank mitgebracht werden.

10. Das Besuchen von Internetseiten wie z.B. YouTube oder Spiele-Websites zu unterrichtsfremden Zwecken ist zu unterlassen. Ebenso ist eine Verlinkung solcher Seiten auf dem Home-Bildschirm des Schülerendgerätes untersagt.