Hausordnung

Geltungsbereich
Diese Hausordnung will dazu beitragen, den Erfolg am Lernen und Lehren zu sichern, die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülern und Lehrpersonen zu fördern und das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit unserer Schulgemeinschaft zu vertiefen.
Ein geordneter Schulbetrieb verlangt aktive Mitarbeit aller Beteiligten. Er beruht auf gegenseitiger Rücksichtnahme und mitverantwortlichem Verhalten. Er erfordert auch die Einhaltung einer äußeren Ordnung und eine achtsame Behandlung von schulischem Eigentum. Das Schulgelände der Albertus-Magnus-Realschule umfasst das Gelände der Albertus-Magnus-Schulen. Die Hausordnung erstreckt sich auf diese Bereiche. Für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gilt die entsprechende Ordnung. Ordnungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung dienen einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie dem Schutz von beteiligten Personen und Sachen. Sie werden von erzieherischen Gesichtspunkten bestimmt. Die Hausordnung ist für Schüler, Eltern und Lehrer verbindlich. Der Schulleiter übt das Hausrecht aus.
 

1. Klassenraum - Schulgelände
1.01 Besucher, Gäste und Eltern müssen sich vorab im Sekretariat anmelden (1. OG, Hauptgebäude).
1.02 Jeder Schüler ist verpflichtet, das Schulgelände, den Unterrichtsraum und insbesondere den Sitzplatz sauber zu halten, schuleigene Gegenstände und Einrichtungen achtsam zu behandeln und nicht zu beschädigen.
1.03 Jede Klasse stellt einen Gebets-, Tafel und Saalordnungsplan auf, der im digitalen Klassenbuch festgehalten wird. Die betreffenden Schüler sind für die Sauberkeit verantwortlich. Die Klassen übernehmen im monatlichem Wechsel den Ordnungsdienst auf dem Schulhof im unmittelbarem Anschluss an die großen Pausen. Der Plan hängt im jeweiligen Klassensaal. Bilder, Plakate u.a. dürfen in den Klassenräumen nur mit Einverständnis der Klassenleitung an den dafür vorgesehenen Seitentafeln angebracht werden.
1.04 Die Aushänge an der Informationstafel im Erdgeschoss beinhalten Informationen für alle Schüler. Jeder Aushang bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
1.05 Das Sekretariat ist für Schüler montags bis freitags vor dem Unterricht und während der großen Pausen geöffnet, ausgenommen sind Notfälle.
1.06 Schülerdurchsagen über die Lautsprecheranlage der Schule sollen kurz vor den großen Pausen erfolgen.
1.07 Lehrerzimmer, Lehrergarderobe, Kopierraum und Lehrerparkplatz dürfen von Schülern nicht betreten werden.
1.08 Das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken, Rauchwaren (auch E-Zigaretten o.ä.), Rauschmitteln und Energy-Drinks sind den Schülern untersagt, auch darf kein Kaugummi gekaut werden.
1.09 Beim Handy/Smartphone handelt es sich um ein hochwertiges und teures technisches Gerät. Wer es in die Schule mitbringt, tut dies auf eigene Gefahr und kann beim Abhandenkommen oder bei Beschädigungen keine Ersatzansprüche stellen.
1.10 Jeder Schüler, der ein digitales Endgerät mitbringt, muss dieses vor Unterrichtsbeginn ausschalten und in sein persönliches Fach einschließen und nach Unterrichtsende wieder herausholen.
1.11 Alle weiteren Richtlinien bzgl. digitaler Endgeräte sind im “Leitfaden zum Umgang mit digitalen Endgeräten” festgehalten.
1.12 Schneeballwerfen und Ballwerfen ist wegen der großen Unfallgefahr untersagt.
1.13 Unzulässig sind Werbung und Verteilung von Werbematerial auf dem Schulgelände. Untersagt ist auch die Weitergabe von Unterlagen über Schüler, Eltern und Lehrkräfte, die dem Datenschutz unterliegen.

2. Teilnahme am Unterricht
2.01 Die Schüler sind zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet.
2.02 Die an der Schule getragene Kleidung soll sich deutlich von Bade-, Jogging- und Gymnastikkleidung unterscheiden. Darüber hinaus soll sie Dekolleté, Bauch, Rücken, Gesäß und Unterwäsche bedecken.
2.03 Kann ein Schüler/eine Schülerin nicht am Unterricht oder einer sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltung teilnehmen (Krankheit, kurzfristiger wichtiger Termin), so muss dies der Schule unverzüglich per WebUntis mitgeteilt werden. Erhaltene Atteste oder besondere Nachweise werden der Klassenleitung abgegeben.
2.04 Eine Beurlaubung kann aus einem wichtigem Grund erfolgen. Sie ist bei Bekanntwerden schriftlich von den Erziehungsberechtigten zu beantragen.
2.05 Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewähren die Fachlehrer; bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt die Klassenleitung; in anderen Fällen ist der Schulleiter zuständig. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur der Schulleiter in Ausnahmen gestatten.
2.06 Für eine Freistellung während der Unterrichtszeit wird ein Entlassungsschein verwendet. Er wird durch die jeweils unterrichtende Lehrperson ausgegeben. Nach Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten wird dieser der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer abgegeben.
2.07 Das tage- oder stundenweise Fernbleiben vom Unterricht – entschuldigt oder unentschuldigt – wird im digitalen Klassenbuch vermerkt. Sämtliche Atteste werden in der Schülerakte abgelegt.
2.08 Eine Befreiung vom Sportunterricht ist möglich, wenn der Gesundheitszustand des Schülers/der Schülerin dies erfordert. Voraussetzung einer Befreiung ist die Vorlage einer schriftlichen Begründung der Erziehungsberechtigten, bei längerer Dauer eines ärztlichen, in besonderen Fällen eines amtsärztlichen Attests.
2.09 Unterrichtszeiten:
         1.Stunde 7:30 - 8:15         
         - kleine Pause 8:15 - 8:20 -
         2.Stunde 8:20 - 9:05         
         - Pause 9:05 - 9:20 -
         3.Stunde 9:20 – 10:05      
         - kleine Pause 10:05 - 10:10 -
         4.Stunde 10:10 – 10:55    
         - Pause 10:55 - 11:10 -
         5.Stunde 11:10 – 11:55
         6.Stunde 11:55 – 12:35   
         - kleine Pause 12:35 - 12:45 -
         7.Stunde 12:45 – 13:30
         8.Stunde 13:30 – 14:15

 

3. Aufsicht
3.01 Die Schüler unterliegen während des Unterrichts, der Pausen, Freistunden und während der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen der Aufsicht der Schule. Dies gilt auch für Wartezeiten vor und nach dem Unterricht.
3.02 Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist allen Schülern der Klassenstufen 5 bis einschließlich 9 untersagt. Mit dem Einverständnis der Er-ziehungsberechtigten ist es den Schülern der Klassenstufe 10 erlaubt, das Schulgelände in den großen Pausen und in Freistunden zu verlassen. Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht dann jedoch nicht.
3.03 Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler in ihren Klassensälen auf. Im Haupt- und Seitenbau führt jeweils eine Lehrperson die Aufsicht. Um diese zu gewährleisten, stehen die Türen zu den Klassenräumen offen. Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse, so benachrichtigt der Klassensprecher unverzüglich das Sekretariat.
3.04 Während der kleinen Pausen bleiben die Schüler in ihren Unterrichtsräumen, soweit sie nicht einen Saalwechsel vornehmen.
3.05 Zu Beginn der großen Pausen und nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler den Unterrichtsraum, das Licht und der Fernseher werden ausgeschaltet, bevor die Lehrkraft den Saal abschließt. Nach der Pause öffnet die aufsichtführende Lehrperson die Klassensäle. Fachräume werden erst zu Beginn der Stunde von der unterrichtenden Lehrkraft aufgeschlossen. Ebenso dürfen die Sportanlagen nur im Beisein einer Lehrperson betreten werden.
 

3.06 Bei ungünstiger Witterung ertönt der Regengong. In diesem Fall können die Schüler im Gebäude verbleiben.
3.07 Bei einem anstehenden Saalwechsel nach einer großen Pause nehmen die Schüler ihre gesamten Unterrichtsmaterialien und Taschen zu Beginn der Pause mit und diese verbleiben bis zu Beginn des folgenden Unterrichts bei ihnen.
3.08 Alle Schüler, die auf ein Verkehrsmittel oder späteren Unterricht warten müssen, begeben sich in den Aufenthaltsraum (Saal HO110).
3.09 Die Schüler, die ein Fahrrad/Kraftrad o. ä. benutzen, müssen auf dem Schulgelände absteigen. Die Fahrräder sind auf dem Schulhof in den Fahrradständern - vor Diebstahl gesichert - abzustellen. Die Schule übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Fahr- oder Krafträdern.
3.10 Grundsätzlich haben sich alle Schüler auf dem Schulgelände so zu verhalten, dass niemand gefährdet und der Unterricht nicht gestört wird.
3.11 Außer den Lehrpersonen der Albertus-Magnus-Realschule haben auch die Lehrpersonen des Albertus-Magnus-Gymnasiums, die Hausmeister und die Sekretärinnen bezüglich Ordnung und Sicherheit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände den Schülern gegenüber Weisungsbefugnis.
 

4. Verhalten bei Bränden
Bei Alarm werden die Fenster geschlossen, das Tablet der Lehrkraft wird durch die Lehrperson mitgenommen. Die Schüler verlassen auf dem kürzesten Weg das Schulgebäude (siehe Beschilderungen in den Fluren) und gehen im Klassenverband mit der Lehrkraft an den vorgegebenen Sammelpunkt. Dort wird die Anwesenheit der Schüler überprüft.

 

5. Haftung
5.01 Die Haftung des Schulträgers für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.02 Die Schüler sind bei Unfällen auf dem Schulgelände während der Schulzeit versichert. Dies gilt auch für den direkten Schulweg und für die von der Schulleitung angeordneten Veranstaltungen. Unfälle sind der Schule unverzüglich zur Weiterleitung an die Schulunfallversicherung mitzuteilen.
5.03 Die Haftung erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck, Kleidung, digitale Endgeräte und deren Zubehör, Fahrräder, Krafträder und sonstige Wertgegenstände. Es ist deshalb ratsam, unterrichtsfremde Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht mit in die Schule zu bringen.
5.04 Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben bzw. an die Garderobe im 1. OG des Hauptgebäudes gehängt. In größeren Zeitabständen verfügt die Schule über nicht abgeholte Gegenstände.
5.05 Für Beschädigungen von schulischem Eigentum haften die verursachenden Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.
5.06 Verlassen Schüler das Schulgelände unerlaubt, so unterstehen sie nicht der Verantwortung und Aufsicht der Schule und somit auch nicht ihrer Haftung.
5.07 Eine private Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden, auch für die digitalen Schülerendgeräte und deren Zubehör, wird empfohlen. Bei Mitbringen privater digitaler Endgeräte wird der Abschluss einer privaten Hausratversicherung empfohlen.
 

6. Inkrafttreten
Die Hausordnung erfolgt auf der Grundlage der Schulordnung für die Schulen der Gemeinnützigen St. Dominikus Schulen GmbH im Saarland vom 1. April 2016.
Stand 08/2026
 

Bemerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine mehrfache Nennung von Geschlechterformen verzichtet. Alle Be-zeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.