Schülervertretung

Die Schülervertretung ist dazu da, die Interessen der Mitschüler zu vertreten, die Schule zu gestalten und sie zu verändern. Sie ist ein Gremium, das unter der Leitung des Schülersprechers und seines Vertreters steht. Diese werden von den intern gewählten Klassensprechern und deren Vertretern bestimmt. Aber was kann die SV überhaupt bewirken? Im Grunde besitzt die SV vier wesentliche Rechte:

  1. Das Vorschlagsrecht: Bestehend aus dem Recht, Kandidaten für ein Amt vorzuschlagen oder Lösungsmöglichkeiten für bestehende Probleme vorzuschlagen.
  2. Das Anhörungsrecht: Bestehend aus freier Meinungsäußerung zu bestimmen Themen und dem Recht dabei angehört zu werden.
  3. Das Informationsrecht: Sie SV hat das Recht sachlich über schulinterne Dinge, die sie betreffen, informiert zu werden.
  4. Das Beschwerderecht: Bestehend aus dem Recht sich über Sachverhalte beschweren zu dürfen, ohne daraus Nachteile zu ziehen. 

Unsere Schülersprecherin ist Sarah Kirsch (10c) und unsere Schülersprecherstellvertreterin ist Alina Fleischhauer (9c). In dieser Funktion gehören beide der Schul- und Gesamtkonferenz an.

  • Wir sind jederzeit für alle Probleme der Schüler und Schülerinnen ansprechbar.
  • Wir versuchen durch Projekte in den einzelnen Klassen die Gemeinschaft zu stärken, z.B. an Wandertagen durch gemeinsame Aktivitäten.

Weiteres Mitglied der Schul- und Gesamtkonferenz sind Mia Esser (9d) und Emma Tiedtke (10b).

 

Schulung als Streitschlichter

Als eine Präventionsmaßnahme unserer Schule werden alle Klassensprecher als Streitschlichter vom Deutschen Roten Kreuz an zwei Tagen ausgebildet.